Modernisierungsrichtlinie

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ sollen neben öffentlichen Maßnahmen insbesondere auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an erhaltenswerten Gebäuden, historischen Ensembles oder sonstigen baulichen Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung gefördert werden.
Für letztere wurde die Modernisierungsrichtlinie erlassen.

Aufgrund der Baukostensteigerungen der letzten Jahre und der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen soll die Richtlinie folgendermaßen angepasst werden.

Die Pauschalförderung der förderfähigen Kosten beträgt bei

  1. Baudenkmalen: max. 50 %, höchstens 60.000,00 €.
  2. Gebäuden mit städtebaulicher, ortsbildprägender, bauhistorischer oder geschichtlicher Bedeutung: max. 30 %, höchstens 30.000,00 €.

Über die jeweilige Fördermaßnahme entscheidet der Verwaltungsausschuss der Stadt, bei Ausnahmeentscheidungen nach § 3 Abs. 8 der Modernisierungsrichtlinie der gesamte Stadtrat. Bei Regelförderungen bis zu einer Höhe der Fördermittel von 10.000 € entscheidet die Verwaltung.

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