Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 für die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 165 „Kita Pusteblume“ die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen.
Der Geltungsbereich der beiden Bauleitpläne (s. oben) ist identisch und umfasst im Bereich Sieringhoek eine ehemalige Hofstelle, das Dorfgemeinschaftshaus, das Kita-Gebäude sowie die angrenzende Waldfläche mit einer Größe von insgesamt ca. 13.500 m² (Gemarkung Gildehaus, Flur 93 Flurstücke 75/2 (Teilfläche) und 76/2). Die genaue Abgrenzung ist der vorstehenden Karte zu entnehmen, es gilt dabei die Innenkante der Umrandung.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Nr. 165 „Kita Pusteblume“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte sowie einer Musikschule zur Ergänzung des Angebots an sozialen Dienstleistungen in diesem Bereich. Gebäudestellung
und Gebäudetypologie der ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude sollen dabei zur besseren Einfügung und Reduzierung der Versiegelung aufgegriffen werden.
Die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren; dazu wird der im wirksamen Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellte Bereich zukünftig als Gemeinbedarfsfläche und Fläche für den Wald dargestellt.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung der Vorentwürfe der Planunterlagen vom 14.08. bis einschließlich 14.09.2024 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad
Bentheim.
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben) oder per E-Mail (TOeB-Beteiligung(at)stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.
Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922 7342 vereinbart werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bad Bentheim, den 07.August 2024
Dr. Pannen
Bürgermeister
Wasserwirtschaftliche Vorplanung