Bekanntmachung


Bebauungsplan Nr. 92 „Ehemalige Hofstelle Schulte-Kolthoff“

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 04.12.2024 für den Bebauungsplan Nr. 92 „Ehemalige Hofstelle Schulte-Kolthoff“ die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (siehe oben) umfasst eine ca. 3,0 ha große Fläche südlich der L 39 und östlich der Wilhelmstraße. Die genaue Abgrenzung und Lage ist der vorstehenden Zeichnung zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen in einem Teilbereich der ehemaligen Hofstelle Schulte-Kolthoff.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen neben dem Entwurf des Bebauungsplanes einschl. Begründung folgende Arten umweltbezogener Informationen: Umweltbericht, die Artenschutzprüfung, Biotoptypenkartierung Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung der Entwürfe der Planunterlagen vom 21.12.2024 bis einschließlich 21.01.2025 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim.
Die Unterlagen können dann auch im Internet unter https://www.stadt-badbentheim.de/unsere-stadt/bauleitplanungen eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), Fax (05922/-7361) oder per E-Mail (TOeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.

Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922/-7342 vereinbart werden. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bad Bentheim, den 14.12.2024
Dr. Pannen
Bürgermeister

Bebauungsplan

Begründung

Umweltbericht

Biotope Plan

Biotope Text

Fledermäuse Kartierbericht

Fledermäuse Kästen

Brutvögel ASP

Brutvögel Kartierbericht

UBB Abriss

Wasserwirtschaft Vorplanung

Schalltechnische Beurteilung

Bebauungsplan Städtebaulicher Schnitt

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