Bekanntmachung


Bebauungsplan Nr. 84.1 „Wohnpark südlich Suddendorfer Straße – Teil 2“

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 für den Bebauungsplan Nr. 84.1 „Wohnpark südlich Suddendorfer Straße – Teil 2“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (siehe oben) ca. 6,8 ha große Plangebiet liegt am südöstlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Bentheim, südlich der Suddendorfer Straße und unmittelbar östlich der Ochtruper Straße. Ziel und Zweck der Planung ist den Wohnbedürfnissen weiter Kreise der Bevölkerung und der Unterbringung von das Wohnen nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben und sonstigen vergleichbaren Nutzungen dienen. Es sollen insbesondere neue Wohnbaumöglichkeiten für den kurz- bis mittelfristigen Bedarf bereitgestellt werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen neben dem Entwurf des Bebauungsplanes eine Kurzerläuterung.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung der Entwürfe der Planunterlagen vom 21.12.2024 bis einschließlich 21.01.2025 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim.  
Die Unterlagen können dann auch im Internet unter https://www.stadt-badbentheim.de/unsere-stadt/bauleitplanungen eingesehen werden.
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), Fax (05922/-7361) oder per E-Mail (TOeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.  

Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922/-7342  vereinbart werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bad Bentheim, den 14.12.2024
Dr. Pannen
Bürgermeister

Plan Vorentwurf

Frühzeitige Beteiligung Kurzerläuterung

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