Der Rat der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 19.02.2025 den Entwurf der 95. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Fürstliche Tannen “ gebilligt und dessen erneute Auslegung verkürzt für die Dauer von zwei Wochen gem. § 4 Abs. 2 BauGB, ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dabei wird auch die Beteiligung angrenzender Nachbarstaaten gem. §4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt, da deren Planungs- und Entwicklungsinteressen potenziell betroffen sein können.
Planungsrechtliche Unterlagen können im Internet unter https://www.stadt-badbentheim.de/unsere-stadt/bauleitplanungen eingesehen werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls unter obenstehenden Link aufgerufen werden kann.
Bad Bentheim, den 26.02.2025
Dr. Pannen
Bürgermeister
Abwägung - 95. FNPÄ Bad Bentheim - §§ 3 I und 4 I BauGB
Abwägung - 95. FNPÄ Bad Bentheim - §§ 3 II und 4 II BauGB ALT
Abwägung - 95. FNPÄ Bad Bentheim - §§ 3 II und 4 II BauGB NEU
Artenschutzbeitrag (ASP I)_FNPÄ95_Fürstliche_Tannen
Begründung&UB_FNPÄ 95 S Fürstliche Tannen
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Planskizze Geltungsbereich FNP95
Planteil_95 FNPÄ_Fürstliche Tannen Bad Bentheim
Standortkonzept WEA Bad Bentheim - Addendum 2024-07-08
Standortkonzept_WEA_Bad_Bentheim_2022-10-10
vorl. Landschaftsbildbewertung FNPÄ95