Bekanntmachung


99. Teilflächennutzungsplanänderung „Brechte“ – erneute Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 19.02.2025 den Entwurf der 99. Teilflächennutzungsplanänderung „Brechte“ gebilligt und dessen erneute Auslegung verkürzt für die Dauer von zwei Wochen gem. § 4 Abs. 2 BauGB, ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Planungsrechtliche Unterlagen können im Internet unter https://www.stadt-badbentheim.de/unsere-stadt/bauleitplanungen eingesehen werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls unter obenstehenden Link aufgerufen werden kann.

Bad Bentheim, den 26.02.2025

Dr. Pannen
Bürgermeister

Abwägung - 99. FNPÄ Bad Bentheim - §§ 3 I und 4 I BauGB

Abwägung - 99. FNPÄ Bad Bentheim - §§ 3II und 4II BauGB

Artenschutzrechtlicher Beitrag_FNPÄ99_Brechte

Begründung&Umweltbericht_FNPÄ 99 S Brechte

Biotoptypenkartierung-Brechte

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

FFH-VP WP_BR FNPÄ99

Geltungsbereich FNP 99

Landschaftsbildbewertung FNPÄ99

Planteil_WEA_7_99 FNPÄ_Brechte

Standortkonzept Kartenteil

Standortkonzept WEA Bad Bentheim - Addendum 2024-07-08

Standortkonzept_WEA_Bad_Bentheim_2022-10-10

 

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