Der Rat der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 19.02.2025 den Entwurf der 99. Teilflächennutzungsplanänderung „Brechte“ gebilligt und dessen erneute Auslegung verkürzt für die Dauer von zwei Wochen gem. § 4 Abs. 2 BauGB, ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Planungsrechtliche Unterlagen können im Internet unter https://www.stadt-badbentheim.de/unsere-stadt/bauleitplanungen eingesehen werden.
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Bad Bentheim, den 26.02.2025
Dr. Pannen
Bürgermeister
Abwägung - 99. FNPÄ Bad Bentheim - §§ 3 I und 4 I BauGB
Abwägung - 99. FNPÄ Bad Bentheim - §§ 3II und 4II BauGB
Artenschutzrechtlicher Beitrag_FNPÄ99_Brechte
Begründung&Umweltbericht_FNPÄ 99 S Brechte
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
Landschaftsbildbewertung FNPÄ99
Planteil_WEA_7_99 FNPÄ_Brechte
Standortkonzept WEA Bad Bentheim - Addendum 2024-07-08
Standortkonzept_WEA_Bad_Bentheim_2022-10-10