Beirat für Menschen mit Behinderungen

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(Artikel 3 des Grundgesetzes)

Über den Beirat

Aufgaben:

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen

  • ist ein ein überparteiliches Gremium, das sich ehrenamtlich, bürgernah und unbürokratisch für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzt,
     
  • ist unmittelbar in die Entscheidungsprozesse von Rat und Verwaltung eingebunden,
     
  • arbeitet in den Fachausschüssen des Rates mit und kann so eigene Ideen und Zielsetzungen einbringen,
     
  • macht die Bürger, den Rat und die Verwaltung der Stadt auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen aufmerksam,
     
  • verhindert bzw. beseitigt Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen,
     
  • ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an einer selbstbestimmten Lebensführung betroffener Personen,
     
  • möchte das Leben von Menschen mit Behinderungen einfacher gestalten.

Flyer

Richtlinie des Beirats für Menschen mit Behinderungen

Kontakt:
Stadt Bad Bentheim
Beirat für Menschen mit Behinderungen
Schloßstraße 2
48455 Bad Bentheim
E-Mail: behindertenbeirat(at)stadt-badbentheim.de

Bild zu Über den Beirat

Sitzungen des Beirats für Menschen mit Behinderungen

Die Sitzungen des Beirats finden am zweiten Dienstag in den ungeraden Monaten im Trauzimmer des Rathauses, Apotheker-Drees-Straße 1, statt und sind öffentlich.
Die Bentheimer Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an den Sitzungen teilzunehmen und Wünsche und Probleme an die Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen heranzutragen.
Die genauen Informationen zu Sitzungsterminen, Tagesordnungen und Protokollen finden Sie im Ratsinformationssystem.

Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen:
Informationen zu den Mitgliedern des Beirats für Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.

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