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Bekanntmachung


Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 152

„Ehemaliges Gaststättengrundstück an der Bentheimer Straße / An der Reithalle“

Der Rat der Stadt Bad Bentheim hat den Bebauungsplan Nr. 152 „Ehemaliges Gaststättengrundstück an der Bentheimer Straße / An der Reithalle“ am 03.07.2019 gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 152 „Ehemaliges Gaststättengrundstück an der Bentheimer Straße / An der Reithalle“umfasst das rd. 0,6 ha große Grundstück Bentheimer Straße 86. Hier soll ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Die genaue Abgrenzung ist der o.a. Planskizze zu entnehmen. Es gilt die Innenkante der Umrandung.

Mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt der oben genannte Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan und die Begründung können gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim, Zimmer 5, während der Dienststunden nach Terminvereinbarung unter Tel.: 05922 / 73-37 von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 - 42 BauGB genannten Vermögensnachteile und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
  4. nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtliche Fehler beim Erlass eines Bebauungsplans der Innen-entwicklung, der nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde


wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bentheim, Schlossstr. 2, 48455 Bad Bentheim, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Bad Bentheim, den 09.05.2022
Dr. Volker Pannen, Bürgermeister

 

Geltungsbereich

 

 

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