Bauen und Wohnen im Kurort Bad Bentheim

Die GEG Bad Bentheim, eine Tochtergesellschaft der Stadt Bad Bentheim und des Landkreises Grafschaft Bentheim, ist seit 1999 aktiv in Bad Bentheim tätig und konnte bislang vielen Bauwilligen den Traum eines eigenen Wohnhauses erfüllen. So entstanden bis heute die nicht mehr aus der Stadt wegzudenkenden Wohngebiete Weidenweg, Niehoff, Pieper-Werning, Am Freibad, Am Rott, ehemalige Tennisanlage „Steinkamp“, ehemaliger Bauhof „Zum Tüschenbrook“ und Rolink/Banneke.

Die moderaten Baulandpreise und das günstige Zinsniveau macht das Bauen in der Stadt, wo andere kuren und Urlaub machen, so attraktiv. Es überrascht daher nicht, dass im Süden von Bad Bentheim, gelegen an der Suddendorfer Straße, weitere 60 Bauplätze entstanden sind. Eine Erweiterung dieses Gebietes ist derzeit in Planung.

Im Westen von Bad Bentheim, direkt am Eingangsbereich, soll in etwa zwei Jahren das Wohnbaugebiet „Schulte-Kolthoff“ mit ca. 35 Baugrundstücken entstehen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann besuchen Sie gerne die Internetseite der GEG Bad Bentheim.

Bauanträge

Sie möchten bauen?
Voraussetzung hierfür ist der Erhalt einer Baugenehmigung. Informationen, wie sich der Ablauf eines Bauverfahrens darstellt, welche Gebühren anfallen und welche Fristen zu beachten sind, erhalten Sie beim Landkreis Grafschaft Bentheim.

Zum Landkreis Grafschaft Bentheim

Vorkaufsrecht

Die Stadt Bad Bentheim besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Dieses umfasst beispielsweise Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das fragliche Grundstück im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen ist.

Der Grundstücksverkäufer ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrags unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen. Diese hat dann zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht (durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung) auszuüben. Macht sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch, stellt sie auf Antrag ein so genanntes Negativattest aus. (siehe §24 + §25 BauGB)

Ansprechpartnerin

Frau Jessica Weber
T: 05922 7342
E: pohl(at)stadt-badbentheim.de

Baumschutzsatzung

Bäume im Stadtgebiet haben viele Funktionen. Sie tragen nicht nur zu einem positiven Stadtbild bei, sondern fördern auch die Biodiversität, schaffen Lebensraum, sorgen für frische und kühle Luft in heißen Sommern und mindern den Klimawandel und seine Auswirkungen ab. Zum Schutz und Erhalt der städtischen Bäume werden Fällungen genau geprüft und ausschließlich notwendige Fällungen durchgeführt. Außerdem hat die Stadt Bad Bentheim eine Selbstverpflichtung zum Pflanzen zweier neuer Bäume für jeden städtischen Baum, der gefällt werden muss. Um den Schutz erhaltenswerter Bäume über den städtischen Bereich hinaus zu gewährleisten, gilt in Bad Bentheim ab dem 01.11.2022 eine Baumschutzsatzung.

Was ist geschützt?
  • Bäume einschließlich ihres Wurzelbereichs mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm in einer Höhe von 1 m über dem Wurzelhals
  • Großsträucher mit einer Höhe von mindestens 3 m
  • Zusammenhängende Laubhecken mit einer Höhe von mindestens 1,5 m und einer Länge von mindestens 10 m
Ausgenommen sind:
  • Nadelgehölze sowie Birken, Pappeln und Obstbäume, sofern sie Ertragszwecken dienen, nicht jedoch Kastanien- und Walnussbäume
  • Baumbestände in Baumschulen und Gärtnereien, die für den Verkauf bestimmt sind
  • Bäume in Waldflächen nach dem Landeswaldgesetz
Ausnahmen und Befreiungen:

In begründeten Fällen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Ausnahmegründe finden sich in §5 des Satzungstexts. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist unter Verwendung des Antragsformulars an die Stadt Bad Bentheim zu richten.

Dokumente

Stadtsanierung

Die Innenstadt von Bad Bentheim ist im Jahr 2009 in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen worden. Vorausgegangen waren der mit intensiver Bürgerbeteiligung 2008 abgeschlossene Stadtentwicklungsprozess sowie Vorbereitende Untersuchungen im Jahr 2009, die die Sanierungswürdigkeit der Bad Bentheimer Innenstadt dokumentierten. Im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ stehen der Erhalt und die nachhaltige Sanierung der stadtbildprägenden Gebäude, Straßen und Stiegen im Vordergrund; die denkmalgeschützten Einzelgebäude und Ensembles genießen dabei besondere Priorität. Die Grontmij GmbH aus Bremen erhielt im September 2010 den Auftrag, einen Städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Innenstadt zu erarbeiten.

Stadtsanierungsflyer

Dorferneuerung

Das Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für die Dorf-erneuerung nach Maßgabe der Richtlinien zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Landes Niedersachsen. Die Förderung der Dorferneuerung soll in ländlichen Räumen dazu beitragen, die unverwechselbare Eigenart der ländlichen Siedlungen zu erhalten und die Dörfer als Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum zu entwickeln. Vorrangig gilt es, Leitlinien für die Entwicklung des Dorfes zu erarbeiten, ländliche Siedlungen als Standort für landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten und zu verbessern, die Erfordernisse landwirtschaftlicher Betriebe mit denen von Wohnen und Arbeiten in Einklang zu bringen, die Lebensverhältnisse bäuerlicher Familien zu ver-bessern, die allgemeine Wirtschaftkraft des Dorfes zu sichern und zu stärken, die orts-typische Bausubstanz zu sichern, das Wohnumfeld zu verbessern, die dörfliche Eigen-art und Vielfalt zu bewahren oder wieder herzustellen.

Mit der Erarbeitung einer qualifizierten Dorferneuerungsplanung für das Kirchspiel Gildehaus wurde am 03. September 2008 mit der 1. Bürgerversammlung begonnen. Der Förderzeitraum ist bis zum 15.09.2021 verlängert.

Wohnraumversorgungskonzept

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat im Jahr 2016 gemeinsam mit Schulten Stadt- und Raumentwicklung ein Wohnraumversorgungskonzept für Städte, Einheits- und Samtgemeinden des Kreises erarbeitet. Das Konzept gibt einen umfassenden Überblick über die demografische Situation und den Wohnungsmarkt des Landkreises mit besonderem Fokus auf das Segment des preisgünstigen Wohnens. Im Ergebnis sind Analysen und Prognosen zu einem Gesamtbild der Wohnungsmarktsituation zusammengefügt worden und darauf aufbauend Herausforderungen und Handlungsfelder für die Städte, Einheits- und Samtgemeinden entstanden. Das Wohnraumversorgungskonzept bildet damit eine wichtige Grundlage für die zukünftige Steuerung des Wohnungsmarktes in der Grafschaft Bentheim.

Bericht Wohnraumversorgungskonzept

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