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Funktion & Selbstverständnis der Gleichstellungsbeauftragten


Gleichstellungsbeauftragte wirken mit gesetzlichem Auftrag und sind in ihrer Tätigkeit fachlich nicht weisungsgebunden

Im Dezember 2022 wurde Petra David als neue Gleichstellungsbeauftragte für die Stadt Bad Bentheim vom Stadtrat berufen. Ihre übergeordnete Aufgabe ist es, die Stadtverwaltung und Politik darin zu unterstützen, den in der Verfassung festgeschrieben gesetzlichen Auftrag zur Geschlechtergerechtigkeit auf allen Ebenen nachzukommen.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, unterstützt und berät sie die Verwaltungsleitung und Ratsmitglieder bei allen gleichstellungsrelevanten Fragen. Zugleich versteht sie sich als vertrauensvolle Ansprechpartnerin für alle Beschäftigten, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Bentheim, die in irgendeiner Form Benachteiligung/ Diskriminierung erfahren und sich Unterstützung wünschen.

Beratungsangebot & Sprechstunden

Sie haben Fragen/ ein drängendes Problem und wünschen sich eine Erstberatung in vertrauensvoller Atmosphäre? Die Gleichstellungsbeauftragte bietet Ratsuchenden eine Erstberatung an und vermittelt auf Wunsch an Kolleg*innen oder Beratungsstellen mit entsprechender Fachexpertise weiter.
Ein Beratungstermin kann telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Eine vertrauensvolle Atmosphäre und Wahrung der Anonymität bei den Gesprächen ist gewährleistet.

Die Gleichstellungsbeauftragte bietet zudem in regelmäßigen Abständen Sprechstunden an. Die aktuellen Termine finden Sie hier auf der Homepage.

Nächster Sprechstundentermin: Donnerstag, den 1. Juni von 16 bis 17:30 Uhr, Familienservicebüro, Ochtruper Straße 10..

Gleichstellungsarbeit ist vielfältig und Querschnittsaufgabe

Die Handlungsfelder der Gleichstellungsarbeit sind breit gefächert und umfassen beispielsweise Themen wie Wiedereinstieg in den Beruf, Care-Arbeit, Diversity, Abbau von Geschlechterstereotypen, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Frauen und Führung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewalt in der Partnerschaft sowie allgemein Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit rundum Geschlechtergerechtigkeit.

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Auch wenn sich gesetzlich in den letzten Jahren in Sachen Geschlechtergerechtigkeit vieles getan hat, sind wir von einer wirklichen Gleichstellung zwischen Männern und Frauen in allen Lebensbereichen noch weit entfernt. Der Abbau von struktureller Benachteiligung sowie eine maßgeschneiderte Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit sind daher nach wie vor zentrale Ziele der Gleichstellungsarbeit. Entsprechend vielfältig ist das Aufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten, wie beispielsweise:

Intern

  • Unterstützung und Beratung der Verwaltungsleitung und Politik bei der Umsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes
  • Mitwirkung bei Stellenbesetzungsverfahren
  • Beratung und Mitwirkung bei Personalentwicklungsmaßnahmen
  • Ansprechpartnerin für Beschäftigte der Stadtverwaltung zu gleichstellungsrelevanten Fragen

Extern

  • Öffentlichkeits-, Aufklärungs- und Netzwerkarbeit rundum das Themenfeld Gleichstellung
  • Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, die sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen
  • Unterstützung von Personen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind
  • Kooperation mit Verbänden, Vereinen und Institutionen in frauen- und gleichstellungspolitischen Fragen
  • Mitarbeit in Frauen- und interdisziplinären Netzwerken auf regionaler und überregionaler Ebene
  • Beratung für Projekte oder Veranstaltungen zum Thema Gleichstellung sowie Unterstützung bei der Suche von Informationen zu bestimmten Gleichstellungsthemen
  • uvm.

Gleichstellung und Zukunft der Stadt aktiv mitgestalten

Alone we have power – together we have force  - Gleichstellungsarbeit ist Gemeinschaftsaufgabe!

Eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Chancengleichheit, die alle Lebensbereiche umfasst, ist keine reine Frauenangelegenheit, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe. Diese kann nur Hand in Hand, zusammen mit den Männern, gelingen. Daher bestärken wir alle Bad Bentheimerinnen und Bad Bentheimer, sich selbst aktiv einzubringen.

Wie können Sie selbst aktiv werden?

  • Adressieren Sie z.B. geschlechterbedingte Diskriminierung, die Ihnen auffallen, und machen darauf aufmerksam
  • Unterstützen Sie politische Sensibilisierungsaktionen, wie den Equal Pay Day oder Gewalt gegen Frauen
  • Informieren Sie sich über gleichstellungspolitische Themen und werden selbst zum/zur Botschafter*in für Geschlechtergerechtigkeit, in dem Sie darüber sprechen und aufklären.

Haben Sie weitere Ideen, Themen oder Wünsche und/ oder möchten gerne selbst ein „Gleichstellungsprojekt“ initiieren und wünschen sich Unterstützung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragten Petra David auf.

Wichtige Hilfsangebote/ Links

Unterstützung für Frauen in Not – Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon.html

Hilfe für Kriminalitätsopfer – Weißer Ring:
https://weisser-ring.de

Heimwegtelefon: Wir bringen Dich sicher nach Hause
https://heimwegtelefon.net

Kontakt

Petra David
Gleichstellungsbeauftragte für die Stadt Bad Bentheim

T: +49 159 04380239
E: david(at)stadt-badbentheim.degleichstellung(at)stadt-badbentheim.de

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