Der Fachbereich Finanzen umfasst die Aufgabenbereiche Stadtkasse, Steuern, Kämmerei, Buchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling und Beteiligungen. Die Kämmerei ist die Finanzverwaltung der Stadt Bad Bentheim. Für jedes Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) erstellt sie eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan. Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung durch die Stadt Bad Bentheim. Über ihn sind den Fachbereichen der Verwaltung die zu ihrer Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Im laufenden Haushaltsjahr werden diese Finanzmittel bewirtschaftet. Der gesamte Zahlungsverkehr wird dabei von der Stadtkasse abgewickelt. Dem Steueramt obliegt die Festsetzung der städtischen Steuern gegenüber den Steuerpflichtigen. Die ordnungsgemäße Dokumentation aller Finanzvorfälle wird im Rahmen der Buchhaltung sichergestellt. Grundlage für das städtische Handeln bilden die über den Haushalt durch den Stadtrat festgelegten Ziele. Ihre Überwachung sowie die Überwachung einer wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Führung der Haushaltswirtschaft ist Aufgabe des Controllings. Bereits während des laufenden Haushaltsjahres wird die Entwicklung der Haushaltswirtschaft beobachtet, so dass bei Planabweichungen im Bedarfsfall eine frühzeitige Gegensteuerung möglich ist. Unterstützung bietet dabei die Kosten- und Leistungsrechnung sowie eine engmaschige Begleitung der städtischen Beteiligungen.
Haushaltsplan 2021
Haushaltsplan 2019 / 2020:
Nachtragshaushaltsplan 2019
I Nachtragshaushaltsplan 2020 II Nachtragshaushaltsplan 2020
Künftig finden Sie in diesem Bereich die aktuellsten Jahresabschlüsse.
Künftig finden Sie in diesem Bereich die aktuellsten Konsolidierten Gesamtabschlüsse.
Für die Anmeldung und Abmeldung von Hunden steht Ihnen das Bürgerportal OpenR@thaus auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung.
Besteuerung nach Einspielergebnis:
Pauschalbesteuerung:
Hinweis: Die Niederschlagswassergebühr wird Ihnen im Auftrag für den Trink- und Abwasserverbandes Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren in Rechnung gestellt.
Spielgerätesteueranmeldung
Anlage zur Spielgerätesteueranmeldung
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: