Stadtsanierung
Die Innenstadt von Bad Bentheim ist im Jahr 2009 in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen worden. Vorausgegangen waren der mit intensiver Bürgerbeteiligung 2008 abgeschlossene Stadtentwicklungsprozess sowie Vorbereitende Untersuchungen im Jahr 2009, die die Sanierungswürdigkeit der Bad Bentheimer Innenstadt dokumentierten. Im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ stehen der Erhalt und die nachhaltige Sanierung der stadtbildprägenden Gebäude, Straßen und Stiegen im Vordergrund; die denkmalgeschützten Einzelgebäude und Ensembles genießen dabei besondere Priorität. Die Grontmij GmbH aus Bremen erhielt im September 2010 den Auftrag, einen Städtebaulichen Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Innenstadt zu erarbeiten.
Stadtsanierungsflyer
Modernisierungsrichtlinie
Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ sollen neben öffentlichen Maßnahmen insbesondere auch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an erhaltenswerten Gebäuden, historischen Ensembles oder sonstigen baulichen Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung gefördert werden.
Für letztere wurde die Modernisierungsrichtlinie erlassen.
Aufgrund der Baukostensteigerungen der letzten Jahre und der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen soll die Richtlinie folgendermaßen angepasst werden.
Die Pauschalförderung der förderfähigen Kosten beträgt bei
- Baudenkmalen: max. 50 %, höchstens 60.000,00 €.
- Gebäuden mit städtebaulicher, ortsbildprägender, bauhistorischer oder geschichtlicher Bedeutung: max. 30 %, höchstens 30.000,00 €.
Über die jeweilige Fördermaßnahme entscheidet der Verwaltungsausschuss der Stadt, bei Ausnahmeentscheidungen nach § 3 Abs. 8 der Modernisierungsrichtlinie der gesamte Stadtrat. Bei Regelförderungen bis zu einer Höhe der Fördermittel von 10.000 € entscheidet die Verwaltung.