Haushalt und Finanzen

Der Fachbereich Finanzen umfasst die Aufgabenbereiche Stadtkasse, Steuern, Kämmerei, Buchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling und Beteiligungen.

Die Kämmerei ist die Finanzverwaltung der Stadt Bad Bentheim. Für jedes Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) erstellt sie eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan.
Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung durch die Stadt Bad Bentheim. Über ihn sind den Fachbereichen der Verwaltung die zu ihrer Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Im laufenden Haushaltsjahr werden diese Finanzmittel bewirtschaftet.

Der gesamte Zahlungsverkehr wird dabei von der Stadtkasse abgewickelt.
Dem Steueramt obliegt die Festsetzung der städtischen Steuern gegenüber den Steuerpflichtigen.
Die ordnungsgemäße Dokumentation aller Finanzvorfälle wird im Rahmen der Buchhaltung sichergestellt.

Grundlage für das städtische Handeln bilden die über den Haushalt durch den Stadtrat festgelegten Ziele. Ihre Überwachung sowie die Überwachung einer wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Führung der Haushaltswirtschaft ist Aufgabe des Controllings. Bereits während des laufenden Haushaltsjahres wird die Entwicklung der Haushaltswirtschaft beobachtet, so dass bei Planabweichungen im Bedarfsfall eine frühzeitige Gegensteuerung möglich ist. Unterstützung bietet dabei die Kosten- und Leistungsrechnung sowie eine engmaschige Begleitung der städtischen Beteiligungen.

Haushalt

TO TO  -  AUFKLAPP-EFFEKT EINFÜGEN
*HAUSHALTSPLÄNE
*JAHRESRECHNUNGEN
*KONSOLIDIERTE GESAMTABSCHLÜSSE

Steuern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2025

I. Steuersätze (Hebesätze) Realsteuern

Grundsteuer A 401 v. H.
Grundsteuer B 401 v. H.
Gewerbesteuer 380 v. H.

II. Steuersätze Hundesteuer

Ersthund 72,00 €
Zweithund 114,00 €
Dritthund 138,00 €
gefährlicher Hund 600,00 €
Für die Anmeldung und Abmeldung von Hunden steht Ihnen das Online-Serviceportal auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung.

III. Steuersätze Vergnügungssteuer

Besteuerung nach Einspielergebnis:
Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten pp. 20 v. H. mtl.
Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 20 v. H. mtl.

Pauschalbesteuerung:
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten pp. 30,00€ mtl.
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 60,00€ mtl.

IV. Gebühren Straßenreinigung

Reinigungsklasse I (Rinnenreinigung) 0,84 € pro Frontmeter
Reinigungsklasse II (Flächenreinigung Innenstadt) 2,28 € pro Frontmeter

V. Gebühren Niederschlagswasserbeseitigung

Pro Quadratmeter befestigter Grundstücksfläche 0,33 €

Hinweis:
Die Niederschlagswassergebühr wird Ihnen im Auftrag für den Trink- und Abwasserverbandes Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren in Rechnung gestellt.

Formulare

Spielgerätesteueranmeldung

Anlage zur Spielgerätesteueranmeldung

Erklärung zur Übernahme der Grundbesitzabgaben bei einem Grundstückskauf


Grundsteuerreform 2025 – Korrekturbogen zur Grundsteuererklärung