107. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 100 "Schul- und Sportzentrum"

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

107. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem
Bebauungsplan Nr. 100 „Schul- und Sportzentrum“
Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Unterrichtung / Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 29.04.2026 die Aufstellung der nachstehenden Bauleitpläne und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über die Flurstücke der Gemarkung Bad Bentheim, Flur 25, Flurstücke 1/2, 221/2, 21/3 (teilw.), 160/21, 180/1 und 181/1, der Gemarkung Gildehaus Flur 9, Flurstücke 143/1, 141/1, 142, 288/232 und 231/8 (teilw.), sowie Gemarkung Gildehaus, Flur 18, Flurstücke 156/16 (teilw.), 167/12 (teilw.), 167/20 und 165.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 9,63 ha. Es gilt die Innenkante der Umrandung.

Ziel und Zweck der Planung ist die konkrete Absicht der Stadt Bad Bentheim, an diesem Standort die planungsrechtliche Möglichkeit einer modernen fünfzügigen Schule einschließlich eines angeschlossenen Sportzentrums zu entwickeln. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Bildungs- und Sportinfrastruktur zu schaffen, die sowohl schulischen als auch den Bedarfen der örtlichen Sportvereine gerecht wird.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Normalverfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt, welcher in diesem Bereich bisher Flächen für die Landwirtschaft darstellt, ist im sog. „Parallelverfahren“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung der Vorentwürfe der Planunterlagen, der Vorentwürfe der Begründungen, sowie
- Scoping-Unterlagen zum Umweltbericht, IPW, Juli 2026
vom 30.07. bis einschließlich 27.08.2026 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim. Die Unterlagen können dann auch im Internet unter https://www.stadt-badbentheim.de/Bauen-Umwelt/Bauleitplanung/
eingesehen werden.
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), Fax (05922 / -7361) oder per E-Mail (TOeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.
Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922 / -7342 vereinbart werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bad Bentheim, den 23.07.2026

Dr. Pannen
Bürgermeister

Planskizze Geltungsbereich

Vorentwurf Planzeichnung Bebauungsplan

Vorentwurf Planzeichnung Bebauungsplan DINA4

Vorentwurf Planzeichnung Flächennutzungsplan

Vorentwurf Planzeichnung Flächennutzungsplan DINA4

Vorentwurf Begründung

Scoping Unterlagen zum Umweltbericht

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren