114. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 74.1 "Wohnmobilstellplatz am Badepark" - Beteiligung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
114. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem
Bebauungsplan Nr. 74.1 „Wohnmobilstellplatz am Badepark“
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Unterrichtung / Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 01.07.2026 die Aufstellung der nachstehenden Bauleitpläne und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen.
Der Plangeltungsbereich umfasst das Flurstück 1/4 (tlw.) der Gemarkung Bad Bentheim mit einer Größe von ca. 0,4 ha. Es gilt die Innenkante der Umrandung.
Das Plangebiet befindet sich westlich des Stadtzentrums von Bad Bentheim. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Straße Zum Ferienpark und im Norden durch die Gildehauser Straße begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes. Hierdurch soll den gestiegenen Anforderungen des Tourismus Rechnung getragen und das bestehende touristische Angebot sinnvoll sowie zukunftsorientiert ergänzt und gestärkt werden.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Normalverfahren aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadt, welcher in diesem Bereich bisher Flächen für die Landwirtschaft darstellt, ist im sog. „Parallelverfahren“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung der Vorentwürfe der Planunterlagen, des Vorentwurfs der Begründung, sowie
- Gestaltungskonzept Schwarzplan
- Gestaltungskonzept Perspektive
vom 24.07. bis einschließlich 21.08.2026 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim. Die Unterlagen können dann auch im Internet unter
www.stadt-badbentheim.de/Bauen-Umwelt/Bauleitplanung/
eingesehen werden.
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), Fax (05922 / -7361) oder per E-Mail (TOeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.
Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922 / -7342 vereinbart werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bad Bentheim, den 17.07.2026
Dr. Pannen
Bürgermeister
Vorentwurf Planzeichnung Bebauungsplan
Vorentwurf Begründung Bebauungsplan
Vorentwurf Planzeichnung Flächennutzungsplanänderung
Gestaltungskonzept Schwarzplan
Gestaltungskonzept Perspektive
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren