Bebauungsplan Nr. 12 „Funkenkamp", 10. Änderung - Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 23.09.2026 den Bebauungsplan Nr. 12 „Funkenkamp“, 10. Änderung und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen.
Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich der Ortslage Bad Bentheim an der Einmündung der Straße „Funkenstiege“ in die Straße „An der Diana“. Es umfasst eine Teilfläche der Gemarkung Bad Bentheim, Flur 28, Flurstück 16/122. Die Größe beträgt ca. 3.421m². Es gilt die Innenkante der Umrandung.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung der Entwürfe der Planunterlagen vom 06.10. bis einschließlich 03.11.2026 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim.
Die Unterlagen können dann auch im Internet unter www.stadt-badbentheim.de/Bauen-Umwelt/Bauleitplanung/ eingesehen werden.
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), Fax (05922 / -7361) oder per E-Mail (TOeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.

Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922 / -7342 vereinbart werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bad Bentheim, den 29.09.2026

Dr. Pannen
Bürgermeister

Planskizze Geltungsbereich

Planzeichnung

Entwurfsbegründung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren