Bebauungsplan Nr. 122 „Gewerbegebiet A30 / K26, 1. Teil", 5. Änderung - Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 23.09.2026 den Entwurf der nachstehenden Bauleitpläne und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über mehrere Flurstücke der Gemarkung Gildehaus. In der Flur 80 umfasst er die Flurstücke 7/2, 7/3, 7/4, 8/1, 8/2, 8/3, 8/5, 8/6, 8/7, 8/8, 8/9, 8/14, 8/16, 8/17, 8/20, 8/21, 8/24, 8/25, 8/26, 8/27, 8/28, 8/29, 9/1, 9/2 (tlw.), 10 (tlw.), 11/2, 11/3 (tlw.), 11/4, 11/5 und in Flur 83 die Flurstücke 4/2, 4/3, 4/4, 4/5, 4/6, 4/11, 4/12, 4/15, 4/16, 4/17, 4/18, 4/20, 4/21, 4/23, 4/24, 4/25, 4/26, 4/,27 4/28, 4/30, 4/31, 4/44, 4/45, 4/46, 4/47, 4/48, 4/49, 4/51, 4/52, 4/53, 4/54, 4/55, 4/56, 7/1, 7/3, 7/4, 8/1, 8/5, 8/6, 8/7, 8/8, 9/1, 9/2, 10/4 (tlw.), 10/8, 10/9, 10/10, 12/45 (tlw.) Der Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 25,33 ha. Es gilt die Innenkante der Umrandung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 122 „Gewerbegebiet A 30/K 26, 1. Teil“, 5. Änderung sollen bestehende Grünflächen in Gewerbeflächen umgewandelt werden. Mit der Änderung wird eine höhere zulässige Grundfläche auf den betroffenen Grundstücken ermöglicht, ohne die bestehende Grundflächenzahl zu verändern. Hierdurch soll das planerische Ziel der Stadt erreicht werden, die Entwicklung bestehender Betriebe zu unterstützen und zugleich eine geordnete Weiterentwicklung des Gewerbegebiets zu ermöglichen.
Zudem soll im westlichen Abschnitt des Geltungsbereichs das bislang festgesetzte Industriegebiet in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden. Da hier bisher keine Nutzung stattgefunden hat, soll durch die Anpassung eine einheitliche Entwicklung des Gebietes ohne gegenseitige Beeinträchtigungen ermöglicht werden. Die Festsetzung entspricht damit den heutigen Bedürfnissen an die Nutzung im Gewerbegebiet.
Die Entwürfe der Bauleitpläne einschließlich Begründungen, Umweltbericht, der nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich der hierzu erarbeiteten Abwägungsvorschläge werden in der Zeit vom 06.10.2026 bis einschließlich 03.11.2026 veröffentlicht und können während dieses Zeitraums im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim, eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht (IPW, September 2026) als Bestandteil der Begründung mit Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter einschließlich der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung sowie vorgesehener Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen,
- Schalltechnischer Bericht (TÜV SÜD, Juli 2026) mit Informationen zu den auf das Plangebiet einwirkenden und von der Planung ausgehenden Schallimmissionen und Schallemissionen sowie zu erforderlichen Maßnahmen des Immissionsschutzes.
Die Unterlagen können im Internet unter www.stadt-badbentheim.de/Bauen-Umwelt/Bauleitplanung eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden und können per E-Mail an TOeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de eingereicht werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), per Fax (05922 / 73-61) oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922 / -7342 vereinbart werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bad Bentheim, den 29.09.2026
Dr. Pannen
Bürgermeister
Geltungsbereich
Umweltbericht, IPW, September 2026
Schalltechnischer Bericht, TÜV Süd, Juli 2026
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren