Bebauungsplan Nr. 28 „An der Müst", 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Aufstellung von Bauleitplänen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat am 02.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „An der Müst“, 2. Änderung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich befindet sich im südwestlichen Siedlungsbereich der Stadt Bad Bentheim, nördlich der Straße An der Müst, östlich der Jahnstraße und westlich der Leberichstiege umfasst eine Größe von ca. 1,9 ha.
Ziel und Zweck der Planung ist die städtebauliche Ordnung und nachhaltige Entwicklung einer topographisch exponierten und daher empfindsamen Lage. Innerhalb des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans befindet sich die Koppelbecke, die die Hauptleiter der Entwässerung der Stadt Bad Bentheim ist. Hieraus ergibt sich eine besonders reizvolle, aber auch städtebaulich empfindliche Situation vor allem bezogen auf die Entwässerung. Der Ursprungsplan von 1978 ist nie in die vollständige Umsetzung gekommen, somit passen in der Realität weder die Verkehrswege noch die aktuelle Bebauung. So sind weitere Ziele des Bebauungsplans die verbindliche und allgemeingültige Regelung einer städtebaulichen Rücksichtnahme im Geltungsbereich sowie, die Wahrung der städtebaulichen Integrität und des baulichen Charakters der näheren Umgebung anzupassen und zu erhalten.
Im nächsten Schritt wird ein entsprechender Bebauungsplanentwurf erarbeitet und anschließend das nach den §§ 3 ff. BauGB vorgesehene Beteiligungsverfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) eingeleitet.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bad Bentheim, 01.10.2026
Dr. Pannen
Bürgermeister
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren