Bebauungsplan Nr. 95 „Zwischen der Südstraße und der Straße Am Freibad", 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss
Aufstellung von Bauleitplänen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat am 23.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 „Zwischen der Südstraße und der Straße Am Freibad“, 1. Änderung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst das ca. 3,0 ha große Plangebiet am südlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Bentheim, südlich der Südstraße, zwischen dem Berliner Ring im Westen und der Gutenbergstraße im Osten. Abschnitte der Straßen „Am Freibad“ und „Zur großen Maate“ liegen innerhalb des Plangebietes.
Ziel und Zweck der Planung ist es, eine maßvolle Begrenzung der weiteren baulichen Entwicklung zu steuern. Im nördlichen Bereich soll die Zahl der zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude auf zwei begrenzt werden. Eine Bebauung mit bis zu vier Wohneinheiten soll künftig ausschließlich entlang der Südstraße zulässig sein. Darüber hinaus sollen die im derzeitigen Bebauungsplan vorgesehenen Baufelder auf den rückwärtigen Grundstücksteilen entfallen. Dadurch werden die bestehenden Garten- und Freiflächen geschützt und zusätzliche Beeinträchtigungen der angrenzenden Grundstücke durch rückwärtige Bebauung vermieden.
Im nächsten Schritt wird ein entsprechender Bebauungsplanentwurf erarbeitet und anschließend das nach den §§ 3 ff. BauGB vorgesehene Beteiligungsverfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) eingeleitet.
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Bad Bentheim, 01.10.2026
Dr. Pannen
Bürgermeister
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren