Bekanntmachung: Genehmigung der 94. Änderung des Flächennutzungsplans „Waldseite – Repowering“
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat mit Bescheid vom 01.08.2025 unter dem Az.: LK GB/63/ON die 94. Änderung des Flächennutzungsplans „Waldseite – Repowering“ der Stadt Bad Bentheim gem. § 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 - 42 BauGB genannten Vermögensnachteile und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Das Plangebiet liegt unmittelbar südlich der Bundesautobahn A30 östlich der Anschlussstelle Gildehaus. Die genaue Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der vorstehenden Planskizze zu entnehmen. (Es gilt jeweils die Innenkante der Umrandung.)
Der genehmigte Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht kann gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB mit dem Datum dieser Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bad Bentheim (Anschrift s. oben) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Bad Bentheim, den 07.08.2025
Dr. Pannen
Bürgermeister