Bekanntmachung B-Plan 135 "Altenwohnanlage Dillenweg", 1 Änderung - Beteiligung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 01.07.2026 den Bebauungsplan Nr. 135 „Altenwohnanlage Dillenweg“, 1. Änderung und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen.
Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 253/71, 282/71 sowie 231/19 (teilweise) der Flur 27 der Gemarkung Gildehaus. Der Geltungsbereich liegt am östlichen Rand des Ortsteils Gildehaus im westlichen Teilgebiet der Stadt Bad Bentheim.
Anlass der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Pflegezentrums am Dillenweg.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung der Entwürfe der Planunterlagen vom 14.07. bis einschließlich 11.08.2026 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim.
Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), Fax (05922 / -7361) oder per E-Mail (TOeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.
Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922 / -7342 vereinbart werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bad Bentheim, den 07.07.2026
Dr. Pannen
Bürgermeister
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren