Bekanntmachung B-Plan 114.1 "Erweiterung Heuteresch" - Beteiligung der Öffentlichkeit 

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 01.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 114.1 „Erweiterung Heuteresch“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über die Flurstücke der Gemarkung Gildehaus, Flur 27, Flurstücke 7/33 (tlw.), 10/6, 11/1, 11/2, 11/4, 11/5, 13/3, 13/4, 277/10 sowie das Flurstück 1 in Flur 93 der Gemarkung Gildehaus.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,90 ha. Es gilt die Innenkante der Umrandung.

Ziel und Zweck der Stadt Bad Bentheim ist es, Bauland im Stadtteil Gildehaus zu schaffen, um der Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt zu begegnen. Hierfür soll die Siedlung „Heuteresch“ im Osten städtebaulich fortgesetzt werden

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung des Entwurfs der Planunterlage, des Entwurfs der Begründung, sowie
- Umweltbericht, IPW, Stand 26.05.2026
- Artenschutzbeitrag (ASB), IPW, Stand 11.09.2025
- Faunistische Erfassung (Brutvögel), IPW, Stand 11.09.2025
- Wasserwirtschaftliche Vorplanung, IPW, Stand 13.11.2025
- Abwägung nach §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB, IPW, Stand 09.06.2026
vom 14.07. bis einschließlich 11.08.2026 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim. 

Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), Fax (05922 / -7361) oder per E-Mail (TOeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.

Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922 / -7342 vereinbart werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Bad Bentheim, den 07.07.2026

Dr. Pannen
Bürgermeister

Planskizze Geltungsbereich

Planzeichnung

Planzeichnung A4 Format

Begründung

Umweltbericht

Artenschutzbeitrag (ASB)

Faunistische Erfassung (Brutvögel)

Wasserwirtschaftliche Vorplanung

Abwägung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren