Landkreis Grafschaft Bentheim und Kommunen legen verbindlichen Rahmen für Jugendhilfe fest

Der Landkreis Grafschaft Bentheim und die kreisangehörigen Kommunen stärken ihre Zusammenarbeit im Bereich der Jugendhilfe.

Erstmals verständigten sich alle Beteiligten auf einen gemeinsamen, verbindlichen Rahmen, der zum einen die Aufgabenverteilung zwischen dem Landkreis als örtlichem Träger der Jugendhilfe und den jeweiligen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden klar regelt, zum anderen die finanziellen Voraussetzungen und Zuschussmöglichkeiten festlegt. Entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen sind Anfang August in Kraft getreten und betreffen konkret die Kindertagesbetreuung, die Ganztags- und Ferienbetreuung sowie die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendpflege. Landrat Uwe Fietzek freut sich, dass die Vereinbarungen die Zusammenarbeit auf eine verlässliche Grundlage stellen. Er dankt den Bürgermeistern für ihre Unterstützung bei dem Vorhaben: „Dass wir diese drei Vereinbarungen noch vor dem Ende der aktuellen Wahlperiode mit allen Städten und Gemeinden gemeinsam auf den Weg bringen konnten, ist ein wichtiges Signal: Landkreis und Kommunen stehen zu ihrer Verantwortung und wollen gemeinsam bestmögliche Bedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der Grafschaft bieten. Unabhängig davon, in welcher Kommune sie leben, sollen Kinder, Jugendliche und Familien auf verlässliche Strukturen und gute Angebote zurückgreifen können.“

Darum geht es in den Vereinbarungen zwischen Landkreis und Kommunen
Eine der Vereinbarungen nimmt die Aufgabenverteilung bei der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege in den Blick. Die Regelung sieht vor, dass die Gemeinden grundsätzlich alle Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen übernehmen. Ausgenommen ist die Kindertagespflege, für die weiterhin der Landkreis zuständig ist. Die Gemeinden setzen ihre Aufgaben so um, dass der Landkreis seinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen kann. Der Landkreis bleibt unter anderem für die Übernahme von Elternbeiträgen zuständig und gewährt den Trägern von Kindertagesstätten Zuschüsse zu den Betriebskosten. Ab 2026 werden die Zuschüsse dabei so erhöht, dass die Fehlbeträge, die für die Kindertagesbetreuung im Kreisgebiet als Gesamtsumme entstehen, spätestens ab dem Kindergartenjahr 2028/29 jeweils zur Hälfte von Gemeinden und Landkreis getragen werden können.

Hinsichtlich der Ganztagsbetreuung an Grundschulen sind die Grafschafter Gemeinden in der Pflicht. Sie erfüllen alle Aufgaben in diesem Bereich, soweit diese nicht von den Schulen selbst wahrgenommen werden. Hinzu kommt die Ferienbetreuung. Auch hier gilt: Die Kommunen übernehmen ihre Aufgaben so, dass der Landkreis den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung erfüllen kann. Der Landkreis beteiligt sich an den Kosten für die Ganztags- und Ferienbetreuung. Dazu zählen etwa Personal- und Honorarkosten für Betreuung und pädagogische Arbeit sowie Sachkosten.

Eine dritte Vereinbarung betrifft die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendpflege. Sie gibt vor, dass die Gemeinden für die örtliche Jugendarbeit und die Förderung der Jugendverbände zuständig sind – diese Aufgaben hatten sie bereits zuvor wahrgenommen. In allen Kommunen gelten in diesem Bereich nun aber einheitliche Qualitätsstandards. So muss es beispielsweise in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein geeignetes Jugendhaus geben. In der gemeindlichen Jugendpflege und in den Jugendhäusern muss qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt werden. Für die personelle Ausstattung wurde ebenfalls ein Mindeststandard festgelegt: Je 100 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von zehn bis 25 Jahren soll mindestens ein Stellenanteil von 0,1 Vollzeitäquivalenten zur Verfügung stehen. Davon entfallen 60 Prozent auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit, 30 Prozent auf die gemeindliche Jugendpflege und zehn Prozent auf Verwaltungsaufgaben. Darüber hinaus sind die Fachkräfte bei politischen Entscheidungen zu Jugendfragen zu beteiligen. Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen dafür einen Jugendausschuss einrichten. Der Landkreis unterstützt die Kommunen fachlich durch die Kreisjugendpflege. Die Finanzierung der Aufgaben liegt bei den Gemeinden. Der Landkreis unterstützt die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die gemeindliche Jugendpflege aber weiterhin nach den vom Kreistag beschlossenen Richtlinien. Ebenso fördert der Landkreis die Einhaltung der Qualitätsstandards mit jährlichen Zuschüssen.