Neubesetzung des Schiedsamtes in Bad Bentheim

In Bad Bentheim ist das Schiedsamt im Juli 2026 neu zu besetzen. Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten, um möglichst eine außergerichtliche und einvernehmliche Schlichtung herbeizuführen. Häufig geht es hierbei um die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten. In einigen Rechtsbereichen ist ein solches Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben, bevor ein Gericht tätig wird.

Sowohl die Schiedsperson als auch die stellvertretende Schiedsperson werden vom Rat der Stadt Bad Bentheim für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine monatliche Dienstraumentschädigung. Für die Verhandlungen wird durch die Verwaltung ein geeigneter Raum bereitgestellt.

Schiedsperson kann werden, wer nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet ist. Zudem sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 30. Lebensjahr vollendet
  • Wohnsitz in Bad Bentheim
  • Keine Beschränkung durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über eigenes Vermögen.

Wer Interesse hat, Schiedsperson zu werden, wird gebeten, sich mit einem kurzen formlosen Schreiben an die Stadtverwaltung Bad Bentheim zu wenden. Folgende Angaben sollten enthalten sein:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Beruf
  • Telefon, soweit vorhanden E-Mail Adresse.

Weitere Auskünfte zum Amt der Schiedsperson erteilt Frau Rademaker telefonisch unter 05922 73-84
oder per Mail (rademaker@stadt-badbentheim.de).