Steuer-Hebesatzanpassung 2026
Mit dem Versand neuer Gewerbe- und Grundsteuerbescheide in diesen Tagen setzt die Stadt Bad Bentheim die zum Haushalt 2026 durch den Rat mehrheitlich beschlossenen Hebesatzanpassungen um. Diese Entscheidung ist keinem Ratsmitglied leichtgefallen. Auch ich persönlich trage sie mit, möchte sie Ihnen jedoch erklären.
Begründung
Hintergrund der Steuer-Hebesatzanpassung 2026 ist die zum Haushalt 2026 durch den Landkreis Grafschaft Bentheim beschlossene, die Stadt stark belastende Erhöhung der Kreisumlage. Und Hintergrund sind die Investitionen und Investitionsabsichten der Stadt Bad Bentheim, die aus meiner Sicht eine Stützung der städtischen, auch durch konjunkturelle Effekte unter Druck stehenden, finanziellen Handlungsfähigkeit erfordern.
Konkret ist dazu Folgendes anzumerken:
Die Notwendigkeit der Anpassung der Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer folgt aus erheblich gestiegenen finanziellen Belastungen aller Kommunen. Insoweit unterscheidet sich die Situation der Stadt Bad Bentheim im Grundsatz nicht von der anderer Städte und Gemeinden, bei denen zusätzliche, durch Beschlüsse auf anderen staatlichen Ebenen verursachte finanzielle Lasten nicht, nur teilweise oder zeitverzögert durch Mittelzuweisungen ausgeglichen werden. Ein oft genanntes Beispiel dafür ist die Entscheidung des Landes Niedersachsen zur weitgehenden Beitragsfreiheit des Kita-Besuchs, die in den letzten Jahren stark steigende Ausgaben der dafür verantwortlichen Gemeinden, so auch der Stadt Bad Bentheim, zur Folge hatte.
Aktuell schlägt zudem insbesondere die erwähnte deutliche Anhebung des Kreisumlagehebesatzes um 4,5 Prozentpunkte zu Buche. Sie belastet den städtischen Haushalt erheblich, ohne dass die parallel beschlossene, stärkere Beteiligung des Landkreises an den Kita-Ausgaben das kompensieren würde.
Außerdem führen allgemeine Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen der kommunalen Aufgabenerfüllung, die Auswirkungen internationaler Krisen und Kriege, gestiegene Energiepreise, höhere Bau- und Unterhaltungskosten sowie Tarifsteigerungen dazu, dass die Ausgabenlast aller Kommunen spürbar wächst, während Einnahmen insbesondere aus der Gewerbesteuer, nachdem sie jahrelang stiegen, wieder zurückgehen.
Um diese tatsächlichen Mehrbelastungen sozialgerecht auffangen zu können, mussten nach intensiven Kürzungen auf der Ausgabenseite, die wir auch für Bad Bentheim zum Haushalt 2026 vorgenommen haben, auch die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer als Gegenfinanzierung angepasst werden. Nicht zuletzt gilt das für Bad Bentheim vor allem vor dem Hintergrund bereits begonnener oder bevorstehender Investitionen im gesamten Stadtgebiet. Diese betreffen aktuell vor allem, aber nicht nur, Kitas und Schulen.
1. Korrekturen aufgrund der Grundsteuerreform
Bei der Grundsteuer ist zusätzlich ein Effekt der Grundsteuerreform zu beachten, der die aktuelle Hebesatzanpassung noch etwas deutlicher ausfallen lässt:
Im Zuge der bundesweiten Neuregelung der Grundsteuer wurden, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend, ihre Bewertungsgrundlagen neu geregelt. Auf Basis der zunächst vorliegenden Daten wurden die Hebesätze der Grundsteuer A und B in Bad Bentheim auf 401 v. H. abgesenkt. Unser Ziel war es nämlich, die Reform für die Stadt insgesamt aufkommensneutral zu gestalten, also, die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nicht stärker zu belasten.
Im weiteren Verlauf wurden jedoch, für uns nicht vorhersehbar, zahlreiche Grundlagendaten korrigiert. Dies geschah unter anderem aufgrund nachträglicher Anpassungen und Berichtigungen der im Rahmen der Reform gemeldeten Daten. Dadurch veränderte sich die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer erheblich. Der dann auf Grundlage dieser neuen Berechnungsgrundlage ermittelte, aufkommensneutrale Hebesatz liegt bei 435 v. H. Insoweit ist die jetzt beschlossene Anhebung der Grundsteuer überwiegend eine zwar nicht zwangsläufige, aber schon zur Grundsteuerreform beabsichtigte Veränderung, die darauf abzielt, die Steuerpflichtigen in Gänze und die Stadt durch die Umstellung der Systematik nicht zusätzlich zu belasten.
2. Konkret: Grundsteuer-Erhöhung
Zusätzlich zu der danach erfolgten Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes sah der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsplanung 2026, insoweit dem Vorschlag der Verwaltung folgend, die Notwendigkeit, den Hebesatz für die Grundsteuer A und Grundsteuer B um weitere 25 Prozentpunkte auf nunmehr 460 v. H. anzuheben.
Um diese „echte“ Grundsteuer-Erhöhung betraglich greifbar zu machen, folgendes Beispiel:
Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Bad Bentheim beträgt die zusätzliche Belastung durch die beschlossene Anpassung der Grundsteuer B von 435 auf 460 v.H. durchschnittlich 50,61 Euro pro Jahr. Dieser Wert basiert auf einer stichprobenartigen Berechnung unter Heranziehung von Einfamilienhäusern aus unterschiedlichen Lagen und Ortsteilen des Stadtgebiets. Je nach Lage, Grundstücksgröße und individueller Bewertung kann die tatsächliche Belastung im Einzelfall abweichen.
3. Konkret: Gewerbesteuer-Erhöhung
Neben der Grundsteuer wurde auch der Hebesatz der Gewerbesteuer um 25 Prozentpunkte auf künftig 405 v. H. angehoben. Damit hat sich der Stadtrat mehrheitlich darauf verständigt, Unternehmen, deren bereinigter Jahresgewinn oberhalb der Freibetragsgrenze von 24.500 € pro Jahr liegt, etwas stärker in die Finanzierung der angesprochenen und sicher notwendigen kommunalen Aufgaben einzubeziehen.
Auch diese Entscheidung wurde mit Augenmaß getroffen, war angesichts der angesprochenen finanziellen Herausforderungen jedoch notwendig, da die Gewerbesteuer eine der wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Stadt ist und wesentlich dazu beiträgt, die Infrastruktur und zahlreiche öffentliche Leistungen für die Allgemeinheit – und die Gewerbebetriebe selbst - zu finanzieren. Beispiele für einen unmittelbaren Bezug sind Investitionen in die Bildung, noch konkreter, die Feuerwehren und, noch konkreter, die Straßen in den Gewerbegebieten.
Um die Hebesatzanpassung bei der Gewerbesteuer betraglich für Unternehmen greifbar zu machen, folgendes Beispiel:
Die zusätzliche Belastung durch die beschlossene Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes beläuft sich für ein Unternehmen in Bad Bentheim mit einem Jahresgewinn von 100.000 € auf 875 € pro Jahr.
Schlusswort
Dass eine Steuererhöhung keine populäre Entscheidung ist und grundsätzlich auf wenig Gegenliebe stößt, ist nachvollziehbar. Dennoch gehört es für mich zu einer verantwortungsbewussten Kommunalpolitik, nicht auf Kosten künftiger Generationen die in den letzten Jahren stark verbesserte finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Stadt erneut zu gefährden.
Kein Gemeinwesen kann und darf dauerhaft unterfinanziert sein. Deshalb müssen wir die Balance zwischen einer möglichst geringen Belastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen einerseits und einer möglichst sparsamen, aber soliden Finanzierung der notwendigen kommunalen Ausgaben.
Entscheidend ist gerade aktuell in Bad Bentheim zudem, dass die Haushalte so stark wie nie zuvor durch Bildungs- und damit Zukunftsinvestitionen gefordert sind. Die beschlossenen und nun auch vollzogenen Steueranpassungen sind damit im besten Sinne nachhaltig: Sie dienen den Startchancen nachfolgender Generationen.
Dafür bitte ich Sie, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen in Rat und Verwaltung, um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Pannen, Bürgermeister