89. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V. mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 "Kita Pusteblume"


Bekanntmachung

Frühzeitige Unterrichtung / Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 03.04.2024 für die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 165 „Kita Pusteblume“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. geltenden Fassung beschlossen.

Der Geltungsbereich der beiden Bauleitpläne ist identisch und umfasst im Bereich Sieringhoek eine ehemalige Hofstelle, das Dorfgemeinschaftshaus, das Kita-Gebäude sowie die angrenzende Waldfläche mit einer Größe von insgesamt ca. 13.500 m² (Gemarkung Gildehaus, Flur 93 Flurstücke 75/2 (Teilfläche) und 76/2).

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Nr. 165 „Kita Pusteblume“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte sowie einer Musikschule zur Ergänzung des Angebots an sozialen Dienstleistungen in diesem Bereich. Gebäudestellung und Gebäudetypologie der ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude sollen dabei zur besseren Einfügung und Reduzierung der Versiegelung aufgegriffen werden.

Die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren; dazu wird der im wirksamen Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche, Fläche für Wald und Fläche für Landwirtschaft dargestellte Bereich zukünftig als Gemeinbedarfsfläche und Fläche für Wald dargestellt.

 

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über Ziel und Zweck der Planung usw. erfolgt mit Auslegung der Vorentwürfe der Planunterlagen vom 17.04. bis einschließlich 17.05.2024 im Bauamt der Stadt Bad Bentheim, Zimmer 5, Bahnhofstraße 2, 48455 Bad Bentheim. Während dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können bis zum Ende der Auslegungsfrist auch schriftlich per Post (Anschrift s. oben), Fax (05922 / -7361) oder per E-Mail (ToeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de) eingereicht werden.

Hinweis: Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann ein Termin unter 05922 / -7337 oder -7315 vereinbart werden.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem NDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Bad Bentheim, den 10. April 2024

 

Dr. Pannen

Bürgermeister

 

Bebauungsplan Vorentwurf

Begründung zum Bebauungsplan

Flächennutzungsplanänderung Vorentwurf

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung

Scoping-Unterlagen zum Umweltbericht

Schalltechnische Beurteilung

Wasserwirtschaftliche Vorplanung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten

 

 

 

 

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