Europawahl: EU-Bürger können ihre Stimme in Bad Bentheim abgeben


​​​​​​​Antrag bis zum 19. Mai 2024 erforderlich

Am 9. Juni 2024 wird in Deutschland das Europäische Parlament neu gewählt. Wir weisen darauf hin, dass auch Bad Bentheimerinnen und Bad Bentheimer mit Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates anstatt im Herkunftsmitgliedsstaat auch hier wählen können. Sie müssen sich allerdings einmalig ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Wenn Sie einen solchen Antrag stellen,  erhalten Sie auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie hier im Rathaus 

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

gestellt haben. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten.

Ein Antragsformular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie uns postalisch oder per Mail (Mailadresse wilde@stadt-badbentheim.de) zukommen lassen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die einen solchen Antrag bereits bei einer früheren Europawahl ab dem Jahr 1999 gestellt haben, müssen sich dagegen nicht erneut registrieren. Diese werden – ebenso wie alle Wahlberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit – automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und bis zum 19. Mai ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

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